Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ortolan Akademie GmbH (nachfolgend „Ortolan Akademie“ genannt)

Stand: Juli 2023

1. Geltungsbereich, allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Ortolan Akademie durchgeführten Leistungen.

1.2 Mit der Angebotsannahme oder Kursanmeldung erkennt der Vertragspartner diese Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil an.

1.3 Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennt die Ortolan Akademie nur an, wenn die Ortolan Akademie dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Auch ein Verzicht auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich erfolgen.

1.4 Die Ortolan Akademie behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen bei Vorliegen eines sachlichen Grunds zu ändern. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung der Geschäftsbedingungen erforderlich ist, um in Folge einer Veränderung der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht wiederherzustellen, oder um zwingenden, gerichtlichen oder behördlichen, Entscheidungen nachzukommen. Als weiterer sachlicher Grund kommt insbesondere in Betracht: Einführung neuer Leistungen durch die Ortolan Akademie, die eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordern und den Vertragspartner nicht zu seinen Lasten beeinträchtigen, oder wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Vertragspartner ist. Die Änderung wird im Rahmen eines laufenden Vertragsverhältnisses erst wirksam, wenn der Vertragspartner von der Ortolan Akademie über die geplante Änderung schriftlich informiert wurde und er dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen (beginnend ab dem Zugang der Änderungsmitteilung) schriftlich widerspricht.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Annahme eines Angebotes erfolgt formlos, aber schriftlich und gilt als Vertragsschluss. Eine Kursanmeldung im Bereich Infrastruktur erfolgt mit dem Anmeldeformular von der Ortolan Akademie, welches ausgefüllt und unterschrieben per Brief, Fax oder E-Mail versendet werden kann. Die Kursanmeldung stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Vertragsschluss kommt erst mit der Anmeldebestätigung durch die Ortolan Akademie in Textform zustande

2.2 Anmeldebestätigungen von der Ortolan Akademie im Bereich Infrastruktur erfolgen stets vorbehaltlich des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl. Diese beträgt, soweit nicht im Kursprogramm, der Angebotsbroschüre oder zusätzlich in der Anmeldebestätigung etwas anderes angegeben ist, 5 Teilnehmende. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl gilt Ziffer 6.6.

2.3 Im Falle der Überbuchung von Kursen wird der Vertragspartner unverzüglich informiert; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

3. Vertragsinhalt

3.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Leistungsdurchführung entsprechend des Angebotes und die Kursdurchführung im Bereich Infrastruktur nach Maßgabe des jeweiligen Kursprogramms von der Ortolan Akademie auf deren Website oder gemäß der einschlägigen Angebotsbroschüre oder nach Maßgabe der Unterlagen, die Ortolan Akademie seinem Anmeldeformular beigefügt oder auf die sie in ihrem Anmeldeformular oder ihrer Angebotsbroschüre hingewiesen hat.

3.2 Soweit für die Teilnahme an einem Kurs besondere Zulassungsvoraussetzungen verlangt werden, müssen diese vor vertragsgemäßem Beginn des Kurses vom Teilnehmenden erfüllt und von ihm nachgewiesen werden.

3.3 Der Kurs im Bereich Infrastruktur kann nur durchgeführt werden, wenn mit der Kursanmeldung eine Einwilligungserklärung des Kurs-Teilnehmenden zur Verarbeitung und Weitergabe der zur Kursdurchführung notwendigen personenbezogenen Daten abgegeben wird.

3.4. Der Vertragspartner kann statt dem angemeldeten Teilnehmenden noch bis zum ersten Tag des Kursbeginns kostenlos einen Ersatzteilnehmenden benennen, sofern dieser die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt und nachweist. Es ist jedoch eine eigene verbindliche Anmeldung des Ersatzteilnehmenden erforderlich.

3.5 Die Ortolan Akademie ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen oder den zunächst vorgesehenen Trainer durch eine gleich qualifizierte Person zu ersetzen.

4. Leistungsänderungen

Die Ortolan Akademie behält sich vor, inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während des Kurses vorzunehmen, soweit hierfür sachliche Gründe vorliegen, diese den Gesamtcharakter des Kurses nicht wesentlich verändern und die Veränderung aufgrund von Umständen, die nach Vertragsschluss eintreten und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bekannt und vorhersehbar waren, notwendig werden. Hierüber ist der Kunde entsprechend zu informieren.

5. Kursdurchführung, Mitwirkungspflichten Teilnehmende

5.1 Die Hausordnung ist in jedem Trainingszentrums ausgehängt und ist einzuhalten. Der Umgang mit den zur Kursdurchführung zur Verfügung gestellten Gegenständen und mit dem Inventar hat pfleglich zu erfolgen.

5.2 Die von der Ortolan Akademie mit der Durchführung des Kurses betrauten Trainer und Personen sind gegenüber dem Teilnehmenden weisungsbefugt und berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Beeinträchtigt ein Teilnehmender durch sein Verhalten den Unterricht, kann er am jeweiligen Tag vom weiteren Unterricht
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AGB der Ortolan Akademie GmbH
ausgeschlossen werden. In den in Ziffer 6.7 genannten Fällen kann ihn die Ortolan Akademie von der weiteren Teilnahme am Kurs ausschließen.

5.3 Ist im Rahmen oder zum Abschluss des Kurses eine Prüfung vorgesehen, richtet sich die Durchführung dieser Prüfung nach den Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnung der internen oder externen Prüfungsorganisation.

5.4 Änderungen der persönlichen Verhältnisse des Teilnehmenden, wie z.B. eine Änderung der persönlichen Kontaktdaten, Namensänderungen, Wechsel der Anschrift usw., die nach der Anmeldung eintreten und für die Kurs- oder Prüfungsdurchführung relevant sind, sind der Ortolan Akademie unverzüglich mindestens per E-Mail mitzuteilen.

6. Rücktritt, Kündigung, Kursabsage

6.1 Es gilt das Datum des Eingangs der Rücktritts-/Kündigungserklärung bei der Ortolan Akademie. Diese ist jeweils mindestens in Textform zu erklären.

6.2 Werden die Prüfungen von externen Prüfungsorganisationen durchgeführt, ist ein Rücktritt von der Prüfung nur nach Maßgabe der externen Vorgaben möglich. In diesen Fällen kann der Vertragspartner bis fünf Wochen vor Prüfungsbeginn durch Erklärung gem. Ziffer 6.1 kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Nach diesem Zeitpunkt ist das volle Prüfungsentgelt an die Ortolan Akademie zu entrichten.

6.3 Die Regelungen zur Stornierung einer beauftragten Leistung sind in den jeweiligen Angeboten geregelt und haben als Individualvereinbarung Vorrang vor den AGB.

6.4 Abweichend von 6.3 gelten im Bereich Infrastruktur folgende Sonderregelungen:

a) Erfolgt der Rücktritt bis 21 Kalendertage vor Kursbeginn und mehr als sieben Wochen vor Prüfungsbeginn, kann der Vertragspartner kostenlos vom Vertrag samt Prüfung zurückzutreten. Bei einem Rücktritt bis 21 Kalendertage vor Kursbeginn, jedoch weniger als sieben Wochen vor Prüfungsbeginn, ist ausschließlich das volle Prüfungsentgelt zu entrichten. Bei einem Rücktritt bis zum Tag des Kursbeginns, ist das volle Kursentgelt zu entrichten; das Prüfungsentgelt ist nur dann in voller Höhe zu entrichten, sofern der Rücktritt weniger als sieben Wochen vor Prüfungsbeginn liegt. Dem Vertragspartner bleibt stets unbenommen, nachzuweisen, dass die Ortolan Akademie kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

b) Die Ortolan Akademie kann einen Kurs aus wichtigem Grund absagen, insbesondere wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne zumutbare Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten, oder aufgrund höherer Gewalt. Der Vertragspartner sowie der Teilnehmende werden unverzüglich hierüber informiert. Statt einer Absage kann die Ortolan Akademie Alternativen anbieten. Findet sich kein passender Termin bzw. keine Alternative, erstattet die Ortolan Akademie bereits gezahlte Entgelte vollständig. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Ziffer 8 ausgeschlossen.

c) Sofern nur einzelne Kurstermine ausfallen, steht dem Vertragspartner, wenn keine Ersatztermine angeboten werden oder er an diesen nicht teilnehmen kann und diese vorab in Rechnung gestellt waren und beglichen wurde, eine anteilige Erstattung des Kursentgelts zu.

d) Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und kann über eine angemessene Erhöhung des Entgelts keine Einigung erzielt werden, ist die Ortolan Akademie dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn in der Leistungsbeschreibung gemäß Kursprogramm oder in der Angebotsbroschüre auf die Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Bereits gezahlte Entgelte erstattet die Ortolan Akademie vollständig. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Ziffer 8 ausgeschlossen.

e) Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten der Ortolan Akademie ist insbesondere gegeben, wenn der Teilnehmende den Kurs nachhaltig oder wiederholt stört, die Hausordnung mehrfach oder schwerwiegend verletzt, auf eine schriftliche Zahlungserinnerung keine fristgemäße Zahlung erfolgt, der Teilnehmende Einrichtungen der Kursräume schuldhaft beschädigt oder zerstört, eine Urheberrechtsverletzung begeht, oder wenn aus sonstigen, dem Teilnehmenden zuzurechnenden, wichtigen Gründen die weitere Teilnahme der Ortolan Akademie bzw. den Referenten oder anderen Teilnehmenden nicht zumutbar ist. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Erstattung eines bereits gezahlten Entgelts besteht in diesen Fällen nicht. Es ist das volle Kursentgelt und ggf. das volle Prüfungsentgelt zu entrichten.

7. Preise, Zahlungsbedingungen

7.1 Es gelten die im Einzelangebot, in der Angebotsbroschüre oder im Kursprogramm angegebenen Netto-Preise, die jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen sind.

7.2 Prüfungsentgelte sind im Bereich Infrastruktur nicht in dem Kursentgelt enthalten und werden, wie in der Anmeldebestätigung ausgewiesen, separat in Rechnung gestellt, teilweise direkt von der jeweiligen externen Prüfungsorganisation.

7.3 Das Leistungs- oder Prüfungsentgelt wird jeweils innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung beim Vertragspartner, zur Zahlung fällig.

7.4 Das jeweilige Entgelt kann nur per Banküberweisung auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung mit schuldbefreiender Wirkung vorgenommen werden.

7.5 Bei Zahlungsverzug ist die Ortolan Akademie berechtigt, dem Teilnehmenden die Teilnahme an dem Kurs bis zur vollständigen Zahlung zu verweigern.

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AGB der Ortolan Akademie GmbH

7.6 Dem Vertragspartner oder Teilnehmenden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.

7.7 Durch den Teilnehmenden selbstverschuldete Unterrichtsversäumnisse oder durch das Fernbleiben vom Kurs oder der Prüfung wird der Vertragspartner vorbehaltlich der Ziffern 6.1.-6.3 nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweiligen Entgelts frei.

8.Haftung

8.1 Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen sind Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausgeschlossen.

8.2 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schädigung anderer Rechtsgüter oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen, oder im Falle des Verzugs, soweit ein fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war, oder aufgrund der Übernahme einer Garantie.

8.3 Ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners oder Teilnehmenden wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Ortolan Akademie (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner oder Teilnehmende regelmäßig vertraut und vertrauen darf) ist auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden (Schäden, die die Ortolan Akademie bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die die Ortolan Akademie bekannt waren oder die die Ortolan Akademie hätte kennen müssen bzw. bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen) begrenzt. Dies gilt nicht, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird, oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen, oder im Falle des Verzugs, soweit ein fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war, oder bei der Übernahme einer Garantie.

8.4 Soweit die Haftung von der Ortolan Akademie ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Erfüllungsgehilfen und Vertreter.

8.5 Für Gegenstände der Teilnehmenden, welche in die Kursräume von der Ortolan Akademie eingebracht werden, übernimmt die Ortolan Akademie keine Haftung.

8.6. Die Teilnehmenden haben für ihren Versicherungsschutz im Rahmen der Kursteilnahme selbst zu sorgen. Teilnehmende, deren Kosten durch öffentlich-rechtliche Förderung abgedeckt sind, unterliegen dem Versicherungsschutz der Verwaltungsberufsgenossenschaft.

9. Urheberrechte, Nutzungsrechte

9.1 Der Vertragspartner und der Teilnehmende erhalten an den im Rahmen eines Kurses von der Ortolan Akademie zur Verfügung gestellten Unterlagen ein unbefristetes, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht, soweit im Einzelfall keine andere Regelung ausdrücklich getroffen wird. Die Urheber- und sonstigen Nutzungsrechte verbleiben bei der Ortolan Akademie bzw. den Inhabern der entsprechenden Urheberechte. Zur Verfügung gestellte Unterlagen dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – vervielfältigt, abfotografiert, veröffentlicht, nachgedruckt oder an Dritte weitergegeben werden. Urheberrechtsvermerke, Warenzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

9.2 Die Fertigung von Ton-, Video- und Bildaufzeichnungen sind in den Kursen nicht gestattet. Dies gilt ebenso für Aufnahmen, Fotografien oder sonstiger Mittschnitte aller Art in einem online durchgeführten Unterricht.

10. Gerichtsstand, Rechtswahl

10.1 Gerichtsstand ist Ahrensfelde, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Sondervermögen sind oder die Vertragsparteien nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegen oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

10.2 Es gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.
Aus Vereinfachungsgründen wird in dem hier vorliegenden Dokument nur die männliche Form benutzt. Dies schließt ausdrücklich alle Geschlechter mit ein.