Funktionsausbildung Bauüberwacher / Fachbauüberwacher Konstruktiver Ingenieurbau gemäß Ril 046.2756
Kurs-Nr.119
Auf der Grundlage des AEG, der EBO, der VV BAU sowie der Richtlinie 806 regelt die Richtlinie 046.2756 die Ausbildung zum Bauüberwacher Konstruktiver Ingenieurbau (KIB), mit dem Ziel, den Teilnehmenden zu befähigen, die Aufgaben der Bauüberwachung im Bereich KIB wahrzunehmen.
Aufgaben des Bauüberwachers Konstruktiver Ingenieurbau beinhalten z.B.
- Durchführung von Bauüberwacherleistungen bei Arbeiten im Bereich Konstruktiver Ingenieurbau gemäß VV BAU, gemäß Ril 806.0000
- Wahrnehmen der Sicherungsüberwachung gem. RRil 132.0118
- Wahrnehmen der Aufgaben des Anlagenbeauftragten für Arbeiten in der Nähe von Oberleitungsanlagen gem. 132.0123A01
- Wahrnehmen der Aufgaben des Betra-Antragstellers und des Technischen Berechtigten gem. Ril 406.1201
Die Ausbildung beinhaltet folgende Themen
- Grundlagen und Vertiefung Eisenbahnbetrieb
- Sicherungsüberwacher
- Anlagenbeauftragter für Arbeiten in der Nähe von Oberleitungsanlagen
- Oberbau für KIB
- Konstruktiver Ingenieurbau
- Betra- Antragsteller Aufgaben, Funktion und Verantwortung des Bauüberwachers
- Bau-/Vertragsrecht, Nachtragsmanagement, Terminüberwachung, Abrechnung
Voraussetzungen BÜB KIB:
- Tauglichkeit und Eignung für Bauüberwacher gemäß Handbuch 10700
- Erfolgreicher Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums (akademischer Grad Dipl-Ing., Bachelor, Master) im Bereich Ingenieurwesen (Schwerpunkt Bauwesen) bzw. verwandter Studiengänge; anerkannt wird auch ein vergleichbarer Abschluss eines Mitgliedstaates der EU
oder - Gleichwertige erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der entsprechenden Fachrichtung wie z.B. eine bestandene Laufbahnprüfung entsprechend den Regelungen der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
- Für die Zulassung zur Ausbildung muss eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens sechs Monaten in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen oder in der Planung bzw. Bau von Anlagen des konstruktiven Ingenieurbaus nachgewiesen werden.
- Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung muss eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr und für die Zulassung zum Feststellungsgespräch zur Anerkennung als Bauüberwacher KIB muss eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen oder in der Planung bzw. im Bau von Anlagen des KIB nachgewiesen werden.
Voraussetzungen FBÜ KIB:
- Tauglichkeit und Eignung für Bauüberwacher gemäß Handbuch 10700
- Erfolgreicher Abschluss als staatlich geprüfter bzw. anerkannter Techniker Hochbau/Tiefbau bzw. Bauwesen oder geprüfter Polier der Fachrichtung Hochbau/Tiefbau oder Maurer- und Betonbauermeister oder IHK-Meister Gleisbau oder Straßenbaumeister
oder - Ein als gleichwertig anerkannter Abschluss bei der ehemaligen Deutschen Bundesbahn oder Deutschen Reichsbahn der entsprechenden Fachrichtung
- Für die Zulassung zur Ausbildung muss eine Berufserfahrung von mindestens zweieinhalb Jahren nachgewiesen werden, davon mindestens sechs Monate einschlägige Berufserfahrung in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen Anlagen des Konstruktiven Ingenieurbaus bzw. im Bau von Anlagen des Konstruktiven Ingenieurbaus.
- Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung und zum Feststellungsgespräch muss eine gewerkespezifische Berufserfahrung von mindestens drei Jahren nachgewiesen werden, davon mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen Anlagen des Konstruktiven Ingenieurbaus bzw. im Bau von Anlagen des Konstruktiven Ingenieurbaus.
Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt durch die Fachstelle Bauüberwachung der DB InfraGO AG. Der erste Teil des Vordrucks „Nachweis der Voraussetzung“ ist vollständig ausgefüllt zusammen mit den Einzelnachweisen spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn der Fachstelle.Bauueberwachung.DBinfrago@DeutscheBahn.com vorzulegen. Das Einreichen der kompletten Unterlagen übernehmen wir gern für Sie. Senden Sie dafür alle Unterlagen an infra-berlin@ortolan-akademie.de.
Die jährliche Fortbildung beträgt mindestens 21 Unterrichtseinheiten (UE), davon 4 UE Bauüberwacher und 3 UE Anlagenbeauftragter als E-Learning (WBT).
31.03. – 01.08. 2025
18.08. – 03.12. 2025
Dauer: 50 Tage – zzgl. Abschlussprüfung und Feststellungsgespräch
Preis: 11.368,00 (netto) – zzgl. Prüfungsgebühren
Kursort: Berlin