Funktionsausbildung zum Bauüberwacher Telekommunikation gemäß Ril 046.2758
Kurs-Nr.117
Auf der Grundlage des AEG, der EBO, der VV BAU-STE sowie der Richtlinie 806 regelt die Richtlinie 046.2758 die Ausbildung zum Bauüberwacher Bahn / Fachbauüberwacher Telekommunikation (TK), mit dem Ziel, den Teilnehmenden zu befähigen, die Aufgaben der Bauüberwachung im Bereich Telekommunikation wahrzunehmen.
Aufgaben des Bauüberwachers Bahn Telekommunikation beinhalten z.B.
- Durchführung von Bauüberwacherleistungen bei Arbeiten an Telekommunikationsanlagen gem. VV BAU-STE gem. Ril 806.1000 sowie der gültigen Prozesse
- Wahrnehmen der Sicherungsüberwachung gem. RRil 132.0118
- Wahrnehmen der Aufgaben des Anlagenbeauftragten für Arbeiten in der Nähe von Oberleitungsanlagen gem. 132.0123A01
- das Wahrnehmen der Aufgaben des Betra-Antragstellers und des Technischen Berechtigten gem. Ril 406.1201
Voraussetzungen für Bauüberwacher Bahn Telekommunikation:
- Tauglichkeit und Eignung für Bauüberwacher gemäß Handbuch 10700
- Erfolgreicher Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums (akademischer Grad Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master) für den Bereich LST, Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik bzw. verwandter Studiengänge bzw. ein vergleichbarer Abschluss eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
oder - Gleichwertige erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der entsprechenden Fachrichtung wie z.B. eine bestandene Laufbahnprüfung entsprechend den Regelungen der Bundeslaufbahn-verordnung (BLV)
- Für die Zulassung zur Ausbildung muss eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens sechs Monaten in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen Anlagen der TK bzw. im Bau von Anlagen der TK nachgewiesen werden.
- Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung muss eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr und für die Zulassung zum Feststellungsgespräch zur Anerkennung als Bauüberwacher Bahn TK muss eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen Anlagen der TK bzw. im Bau von Anlagen der TK im Geltungsbereich der EBO nachgewiesen werden.
- Zusätzlich muss zur mündlichen Abschlussprüfung die Anerkennung als Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 1000-10 für Tk-Anlagen nachgewiesen werden.
Voraussetzungen für Fachbauüberwacher Telekommunikation:
- Tauglichkeit und Eignung für Bauüberwacher gemäß Handbuch 10700
- Erfolgreicher Abschluss als staatlich geprüfter bzw. anerkannter Techniker oder geprüfter Industriemeister der Fachrichtungen LST, Elektro- oder Nachrichtentechnik bzw. verwandter Fachrichtungen
oder - Ein als gleichwertig anerkannter Abschluss bei der ehemaligen Deutschen Bundesbahn oder Deutschen Reichsbahn entsprechend der Fachrichtung
- Für die Zulassung zur Ausbildung muss eine gewerkespezifische Berufserfahrung von mindestens eineinhalb Jahren (18 Monate) nachgewiesen werden, davon mindestens sechs Monaten einschlägige Berufserfahrung in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen Anlagen der TK im Geltungsbereich der EBO.
- Zusätzlich muss zur Ausbildung die Anerkennung als Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 1000-10 für Tk-Anlagen nachgewiesen werden.
- Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung muss eine gewerkespezifische Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren nachgewiesen werden, davon mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen Anlagen der TK im Geltungsbereich der EBO.
- Das Feststellungsgespräch kann gekoppelt mit der mündlichen Abschlussprüfung durchgeführt werden.
Die Ausbildung wird mit mehreren schriftlichen und mündlichen Teilprüfungen/Klausuren sowie einer Abschlussprüfung abgeschlossen, die von der Prüfungskommission der DB InfraGO AG abgenommen wird. Die Qualifikation wird in einem Befähigungsausweis dokumentiert.
Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt durch die Fachstelle Bauüberwachung der DB InfraGO AG. Der erste Teil des Vordrucks „Nachweis der Voraussetzung“ ist vollständig ausgefüllt zusammen mit den Einzelnachweisen spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn der Fachstelle.Bauueberwachung.DBinfrago@DeutscheBahn.com vorzulegen. Das Einreichen der kompletten Unterlagen übernehmen wir gern für Sie. Senden Sie dafür alle Unterlagen an infra-berlin@ortolan-akademie.de.
Die jährliche Fortbildung beträgt mindestens 21 Unterrichtseinheiten (UE), davon 4 UE Bauüberwacher und 3 UE Anlagenbeauftragter als E-Learning (WBT).
18.08. – 07.11. 2025
(29.09. – 17.10. 2025 Fachteil)
Dauer: 42 Tage
Preis: 9.802,00 EUR (netto) – zzgl. Prüfungsgebühren
Kursort: Berlin