Funktionsausbildung zum Bauüberwacher Elektrotechnik für Bahnstromversorgung, Oberleitungsanlagen oder elektrische Energieanlagen (Bauüberwacher E) gemäß Richtlinie 046.2757, inkl. Bahnerdungsberechtigter, Schaltantragsteller und Anlagenbeauftragter

Kurs-Nr.114

Auf der Grundlage des AEG, der EBO, der VV BAU-STE sowie der Richtlinie 806 regelt die Richtlinie 046.2753 die Ausbildung von Mitarbeitenden der Gesellschaften des Vorstandressort Infrastruktur (VR I) zum Bauüberwacher Bahn/Fachbauüberwacher Elektrotechnik (E), mit dem Ziel, den Teilnehmenden zu befähigen, die Aufgaben der Bauüberwachung im Bereich Bahnstromversorgung oder Oberleitungsanlagen oderelektrische Energieanlagen wahrzunehmen.

Aufgaben des Bauüberwachers Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau beinhalten z.B.

  • Durchführen von Bauüberwacherleistungen bei Arbeiten an E-Anlagen gem. VV BAU-STE, gem. Ril 806.0000 sowie gem. der gültigen Prozesse

  • Wahrnehmen der Sicherungsüberwachung gem. RRil 132.0118

  • Wahrnehmen der Aufgaben des Anlagenbeauftragten für Arbeiten an und in der Nähe von Oberleitungsanlagen gem. 132.0123A01

  • Wahrnehmen der Aufgaben des Betra-Antragstellers und des Technischen Berechtigten gem. Ril 406.1201

Voraussetzungen für Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik:

  • Tauglichkeit und Eignung für Bauüberwacher gemäß Handbuch 10700

  • Erfolgreicher Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums (akademischer Grad Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master) für den Bereich LST, Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik bzw. verwandter Studiengänge bzw. ein vergleichbarer Abschluss eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder
  • Gleichwertige erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der entsprechenden Fachrichtungen wie z.B. eine bestandene Laufbahnprüfung entsprechend den Regelungen der Bundeslaufbahn-verordnung (BLV)

  • Für die Zulassung zur Ausbildung muss eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens sechs Monaten in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen Anlagen der Elektrotechnik oder in der Planung bzw. im Bau von elektrotechnischen Anlagen nachgewiesen werden.

  • Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung muss eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr und für die Zulassung zum Feststellungsgespräch zur Anerkennung als Bauüberwacher Bahn E muss eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen elektrotechnischen Anlagen oder in der Planung bzw. im Bau elektrotechnischer Anlagen im Eisenbahnumfeld nachgewiesen werden.

  • Zusätzlich muss für die Zulassung zum Feststellungsgespräch die Anerkennung als Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 1000-10 nachgewiesen werden.

Voraussetzungen für Fachbauüberwacher Elektrotechnik:

  • Tauglichkeit und Eignung für Bauüberwacher gemäß Handbuch 10700

  • Erfolgreicher Abschluss als staatlich geprüfter bzw. anerkannter Techniker oder geprüfter Industriemeister der Fachrichtungen LST, Elektro- oder Nachrichtentechnik bzw. verwandter Fachrichtungen
    oder
  • Ein als gleichwertig anerkannter Abschluss bei der ehemaligen Deutschen Bundesbahn oder Deutschen Reichsbahn entsprechend der Fachrichtung

  • Für die Zulassung zur Ausbildung muss eine gewerkespezifische Berufserfahrung von mindestens eineinhalb Jahren (18 Monate) nachgewiesen werden, davon mindestens sechs Monaten einschlägige Berufserfahrung in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen elektrotechnischen Anlagen bzw. im Bau von elektrotechnischen Anlagen im Eisenbahnumfeld.

  • Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung und zum Feststellungsgespräch muss eine gewerkespezifische Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren nachgewiesen werden, davon mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen elektrotechnischen Anlagen im Eisenbahnumfeld.

  • Das Feststellungsgespräch kann gekoppelt mit der mündlichen Abschlussprüfung durchgeführt werden.

  • Zusätzlich muss zum Feststellungsgespräch die Anerkennung als Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 1000-10 nachgewiesen werden.
Die Ausbildung wird mit mehreren schriftlichen und mündlichen Teilprüfungen/Klausuren sowie einer Abschlussprüfung abgeschlossen, die von der Prüfungskommission der DB InfraGO AG abgenommen wird. Die Qualifikation wird in einem Befähigungsausweis dokumentiert.

Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt durch die Fachstelle Bauüberwachung der DB InfraGO AG. Der erste Teil des Vordrucks „Nachweis der Voraussetzung“ ist vollständig ausgefüllt zusammen mit den Einzelnachweisen spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn der Fachstelle.Bauueberwachung.DBinfrago@DeutscheBahn.com vorzulegen. Das Einreichen der kompletten Unterlagen übernehmen wir gern für Sie. Senden Sie dafür alle Unterlagen an infra-berlin@ortolan-akademie.de.

Die jährliche Fortbildung beträgt mindestens 21 Unterrichtseinheiten (UE), davon 4 UE Bauüberwacher und 3 UE Anlagenbeauftragter als E-Learning (WBT).

18.08. – 07.11. 2025

Dauer:        51 Tage – zzgl. Abschlussprüfung und Feststellungsgespräch

Preis:          11.832,00 EUR (netto) – zzgl. Prüfungsgebühren

Kursort:      Berlin